AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bildungshäuser der Diözese Passau

I. Gel­tungs­be­reich

Die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für sämt­li­che Ver­trä­ge über die miet­wei­se Über­las­sung von Räu­men zur Beher­ber­gung, Tagung oder sons­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen sowie für alle damit zusam­men­hän­gen­den wei­te­ren Leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen der Bil­dungs­häu­ser.

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Ver­trags­part­ners der Bil­dungs­häu­ser (also des Bestel­lers) fin­den kei­ne Anwen­dung; sie wer­den auch dann nicht aner­kannt, wenn ihnen nach Zugang nicht aus­drück­lich wider­spro­chen wird.

Die Unter- oder Wei­ter­ver­mie­tung der über­las­se­nen Räum­lich­kei­ten oder die Nut­zung zu einem ande­ren als den ver­ein­bar­ten Zweck bedür­fen der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des jewei­li­gen Bildungshauses. 


II. Ver­trags­ab­schluss

Mit der schrift­li­chen Reser­vie­rungs­be­stä­ti­gung des Bil­dungs­hau­ses über die Bestel­lung von Räum­lich­kei­ten, die Ver­pfle­gung, sowie von Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen kommt der Ver­trag zustan­de. Hat ein Drit­ter für den Bestel­ler reser­viert, so haf­tet der Bestel­ler als Ver­trags­part­ner zusam­men mit dem Drit­ten gesamt­schuld­ne­risch für alle Ver­pflich­tun­gen aus dem Vertrag. 


III. Leistungen/​Preise/​Zahlung

Das Bil­dungs­haus ist ver­pflich­tet, die vom Bestel­ler in Auf­trag gege­be­nen und vom Bil­dungs­haus ver­bind­lich zuge­sag­ten Leis­tun­gen zu erbrin­gen.

Der Bestel­ler ist ver­pflich­tet, die für die­se und wei­te­re in Anspruch genom­me­nen Leis­tun­gen ver­ein­bar­ten bzw. gel­ten­den Prei­se des Bil­dungs­hau­ses zu bezah­len. Die ver­ein­bar­ten Prei­se schlie­ßen die jewei­li­ge gesetz­li­che Umsatz­steu­er ein. 

Lie­gen zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und Ver­an­stal­tung mehr als 120 Tage, behält sich das Bil­dungs­haus das Recht einer ange­mes­se­nen Preis­än­de­rung vor. 

Sämt­li­che Rech­nun­gen des Bil­dungs­hau­ses sind sofort nach Rech­nungs­er­halt ohne Abzug zahlbar. 

Der Bestel­ler kann nur mit einer unstrei­ti­gen oder rechts­kräf­ti­gen For­de­rung gegen­über einer For­de­rung des Bil­dungs­hau­ses aufrechnen.


IV. Stor­nie­rung

Sofern zwi­schen dem Bil­dungs­haus und dem Bestel­ler ein Ter­min zum kos­ten­frei­en Rück­tritt bzw. kos­ten­frei­en Abbe­stel­lung schrift­lich ver­ein­bart wur­de, kann der Bestel­ler bis dahin vom Ver­trag kos­ten­frei zurück­tre­ten bzw. die­sen stornieren.

Wird die Buchung von Zim­mern, Semi­nar­räu­men, Ver­pfle­gung und gege­be­nen­falls wei­te­ren Leis­tun­gen nicht recht­zei­tig schrift­lich stor­niert, ist das Haus berech­tigt, Aus­fall­ge­büh­ren in Rech­nung zu stel­len.

Berech­net wer­den die Prei­se, die bei der Reser­vie­rungs­be­stä­ti­gung ange­ge­ben wur­den bzw. die Prei­se, die zu Beginn der Ver­an­stal­tung Gül­tig­keit haben. Bereits gebuch­te Son­der­leis­tun­gen, wie z. B. Blu­men­schmuck, wer­den geson­dert berechnet. 

Stornierungen/​Teilstornierungen:

Bei Stor­nie­rung der Gesamt­leis­tung wird ein Aus­fall­geld auf Grund­la­ge der Gesamt­sum­me erho­ben, bei Ein­zel-/Teil­leis­tun­gen auf Grund­la­ge des jewei­li­gen Leistungspreises.

Es gilt fol­gen­de Staffelung

  • weni­ger als 1 Monat vor Tagungs- bzw. Bele­gungs­be­ginn: 50 % der Gesamt­sum­me bzw. stor­nier­ten Leistungen
  • weni­ger als 1 Woche vor Tagungs- bzw. Bele­gungs­be­ginn: 70 % der Gesamt­sum­me bzw. stor­nier­ten Leistungen
  • weni­ger als 4 Tage vor Tagungs- bzw. Bele­gungs­be­ginn: 80 % der Gesamt­sum­me bzw. stor­nier­ten Leistungen

Für nicht in Anspruch genom­me­ne Zim­mer und Räu­me bemüht sich das Haus um ander­wei­ti­ge Ver­mie­tung. Bis zur Ver­ga­be an Drit­te hat der Bestel­ler für die ver­trag­lich reser­vier­ten Zim­mer, Räu­me sowie sons­ti­ge Leis­tun­gen im Rah­men der ver­ein­bar­ten Ver­trags­dau­er unter Berück­sich­ti­gung der vor­ge­nann­ten Kos­ten­re­ge­lun­gen den errech­ne­ten Betrag zu zahlen. 

Von den Kurs­teil­neh­mern nicht ein­ge­nom­me­ne Mahl­zei­ten wer­den voll berech­net. Die­se Rege­lung gilt auch, wenn am An- oder Abrei­se­tag eine ver­ein­bar­te Mahl­zeit nicht ein­ge­nom­men wird. 

Maß­ge­bend für die Recht­zei­tig­keit der Stor­nie­rung ist der Ein­gang der schrift­li­chen Stor­nie­rungs­an­zei­ge im Bildungshaus. 

Dem Bestel­ler ist es gestat­tet nach­zu­wei­sen, dass ein Scha­den nicht oder nicht in die­ser Höhe ent­stan­den ist.

IV a. Stor­n­o­be­din­gun­gen bei Buchung über die Online­por­tale boo​king​.com sowie über die HRS GROUP

Abwei­chend von den vor­ste­hend unter IV. genann­ten Stor­n­o­be­din­gun­gen fal­len bei Stor­nie­run­gen von Buchun­gen über die Online­por­tale boo​king​.com bzw. der HRS GROUP bis zu 24 Stun­den vor dem Tagungs- oder Bele­gungs­be­ginn kei­ne Stor­nie­rungs­kos­ten an. Bei einer Stor­nie­rung inner­halb von 24 Stun­den vor dem Tagungs- oder Bele­gungs­be­ginn fal­len Stor­no­kos­ten von 80 % des Gesamt­prei­ses der gebuch­ten bzw. stor­nier­ten Leis­tun­gen an. Bei Nicht­an­rei­se (No Show) ohne vor­ge­nom­me­ner Stor­nie­rung durch den Kun­den über die Por­ta­le, erhe­ben wir eine Gebühr in Höhe von 80 %.


V. Rück­tritt des Bildungshauses

Stellt sich nach Ver­trags­ab­schluss her­aus, dass die mit dem Bestel­ler abge­schlos­se­ne Ver­an­stal­tung den rei­bungs­lo­sen Betrieb, die Sicher­heit oder den Ruf des Hau­ses zu gefähr­den droht, so kann das Bil­dungs­haus vom Ver­trag zurück­tre­ten oder die Fort­set­zung der Ver­an­stal­tung unter­sa­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, wenn das Haus über den wah­ren Zweck der Ver­an­stal­tung bei Ver­trags­ab­schluss durch den Bestel­ler nicht hin­rei­chend infor­miert wor­den ist, oder wenn die Ver­an­stal­tung gegen die katho­li­sche Kir­che, ihre Glau­bens­be­tä­ti­gung und ihr Wir­ken in der Gesell­schaft gerich­tet ist oder geeig­net ist, das Anse­hen der Kir­che sowie ihre Glau­bens- und Sit­ten­leh­re zu bekämp­fen oder herabzusetzen. 

Fer­ner ist das Bil­dungs­haus berech­tigt, aus sach­lich gerecht­fer­tig­tem Grund vom Ver­trag außer­or­dent­lich ganz oder teil­wei­se zurück­zu­tre­ten, falls bei­spiels­wei­se höhe­re Gewalt oder ande­re nicht zu ver­tre­ten­de Umstän­de die Erfül­lung des Ver­tra­ges unmög­lich machen. Dies gilt ins­be­son­de­re auch dann, wenn behörd­li­che Anord­nun­gen etwa auf­grund eines Infek­ti­ons­ge­sche­hens am Ort des Bil­dungs­hau­ses für die­ses die Erbrin­gung der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen unmög­lich wer­den las­sen oder die­se nur mit einem erheb­li­chen Mehr­auf­wand für das Bil­dungs­haus mög­lich wäre. 

Bei berech­tig­tem Rück­tritt des Bil­dungs­hau­ses ent­steht kein Anspruch des Bestel­lers auf Schadensersatz. 


VI. Mit­brin­gen von Spei­sen und Getränken

Der Bestel­ler darf in dem Bil­dungs­haus grund­sätz­lich kei­ne Spei­sen und Geträn­ke mit­brin­gen. Aus­nah­men bedür­fen einer schrift­li­chen Vereinbarung.


VII. Haf­tung

Das Bil­dungs­haus haf­tet für sei­ne Ver­pflich­tun­gen aus dem Vertrag. 

Ansprü­che des Bestel­lers auf Scha­dens­er­satz sind aus­ge­schlos­sen, aus­ge­nom­men von 

  • Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers und der Gesund­heit, wenn das Haus die Pflicht­ver­let­zung zu ver­tre­ten hat 
  • sons­ti­gen Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Hau­ses beruhen
  • und Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder fahr­läs­si­gen Ver­let­zung von ver­trags­ty­pi­schen Pflich­ten des Hau­ses beruhen. 

Einer Pflicht­ver­let­zung des Bil­dungs­hau­ses steht die eines gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen gleich. 

Soll­ten Stö­run­gen oder Män­gel an den Leis­tun­gen des Bil­dungs­hau­ses auf­tre­ten, wird die­ses bei Kennt­nis oder auf Rüge des Bestel­lers bemüht sein, Abhil­fe zu schaf­fen. Der Bestel­ler ist ver­pflich­tet, das ihm Zumut­ba­re bei­zu­tra­gen, um die Stö­rung zu behe­ben und einen mög­li­chen Scha­den gering zu hal­ten. Im Übri­gen ist der Bestel­ler ver­pflich­tet, das Haus recht­zei­tig auf die Mög­lich­keit der Ent­ste­hung eines außer­ge­wöhn­lich hohen Scha­dens hinzuweisen. 

Sofern der Bestel­ler Unter­neh­mer ist, haf­tet er für alle Schä­den am Gebäu­de und/​oder Inven­tar, die durch Ver­an­stal­tungs­teil­neh­mer bzw. –Besu­cher, Mit­ar­bei­ter, sons­ti­ge Drit­te aus sei­nem Bereich oder ihn selbst ver­ur­sacht werden. 

Mit­ge­führ­te Aus­stel­lungs­ge­gen­stän­de oder sons­ti­ge, auch per­sön­li­che Gegen­stän­de und Wert­ge­gen­stän­de befin­den sich auf Gefahr des Bestel­lers in den Ver­an­stal­tungs­räu­men bzw. im Bildungshaus. 

Das Haus über­nimmt für Ver­lust, Unter­gang, Dieb­stahl oder Beschä­di­gung kei­ne Haf­tung, auch nicht für Ver­mö­gens­schä­den, außer bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz des Hauses. 

Hier­von aus­ge­nom­men sind Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit.

Zudem sind alle Fäl­le, in denen die Ver­wah­rung auf­grund der Umstän­de des Ein­zel­falls eine ver­trags­ty­pi­sche Pflicht dar­stellt, von die­ser Haf­tungs­frei­zeich­nung ausgeschlossen. 

Die Rege­lun­gen des Jugend­schut­zes sind vom Bestel­ler einzuhalten.


VIII. GEMA

Alle Musik­ver­an­stal­tun­gen müs­sen vom Bestel­ler auf eige­ne Ver­ant­wor­tung der GEMA gemel­det wer­den. Das Bil­dungs­haus wird vom Bestel­ler bezüg­lich aller For­de­run­gen der GEMA freigestellt. 


IX. Schluss­be­stim­mun­gen

Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen des Ver­trags, der Antrags­an­nah­me oder die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Ein­sei­ti­ge Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen durch den Bestel­ler sind unwirksam.

Erfül­lungs- und Zah­lungs­ort ist der Sitz des Bildungshauses.

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen für Ver­an­stal­tun­gen unwirk­sam oder nich­tig sein, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.

Im Übri­gen gel­ten die gesetz­li­chen Vorschriften. 


X. Teil­nah­me an Schlichtungsverfahren

Die Bil­dungs­häu­ser sind grund­sätz­lich nicht bereit und auch nicht ver­pflich­tet, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs-stel­le teilzunehmen.


XI. Aus­schließ­li­cher Gerichtsstand

Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist der Sitz des Bildungshauses. 

Es gilt deut­sches Recht.


Unse­re Bil­dungs­häu­ser:
Spec­trum Kir­che, Pas­sau
Haus der Begeg­nung, Burghausen

Hinweise für Kursveranstaltungen

Wenn Sie sich für einen mehr­tä­gi­gen Kurs im Haus ent­schie­den haben, mel­den Sie sich per E‑Mail, per Tele­fon oder auf unse­rer Home­page mit Hin­weis auf den ent­spre­chen­den Kurs an.

Wir bit­ten um Anmel­dung bis spä­tes­tens jeweils 10 Tage vor Kurs­be­ginn. Bei Absa­ge Ihrer Teil­nah­me müs­sen wir lei­der 15,- € als Bear­bei­tungs­ge­bühr ver­rech­nen. Bei Absa­ge am Ver­an­stal­tungs­tag bzw. bei Abbruch des Kur­ses wer­den die im Pro­gramm­heft ange­ge­be­nen Kos­ten in Rech­nung gestellt. Bei Absa­ge infol­ge Krank­heit (Vor­la­ge eines ärzt­li­chen Attests) ver­blei­ben 15,- € Bearbeitungsgebühr.

Bei Nicht­er­rei­chen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl (unse­re Pla­nungs­grund­la­ge) behal­ten wir uns die Absa­ge eines Kur­ses vor. In die­sem Fall wer­den Sie schnellst­mög­lich infor­miert. Die ange­führ­ten Kos­ten wei­sen die Kurs­ge­bühr, Über­nach­tung im Ein­zel­zim­mer und Voll­pen­si­on (Früh­stück, Mit­tag­essen, Nach­mit­tags­kaf­fee und Kuchen, Abend­essen) aus. Zur För­de­rung der Kurs­ge­mein­schaft und zur Stär­kung des Kurs­kli­mas gehen wir von einer Teil­nah­me am gesam­ten Kurs aus. Nicht ein­ge­nom­me­ne Mahl­zei­ten kön­nen nicht erstat­tet werden!

Soll­ten Sie auf die Über­nach­tungs­mög­lich­keit ver­zich­ten, redu­zie­ren sich die ange­ge­be­nen Kos­ten um 12,- € pro Tag. Stu­den­ten, Arbeits­lo­se und Allein­er­zie­hen­de zah­len 75 % der Sät­ze. Legen Sie bit­te bei Anmel­dung einen Nach­weis vor.

Spec­trum Kir­che ist auch Gäs­te­haus, in dem Sie sich etwa zur per­sön­li­chen geist­li­chen Ein­kehr oder zu Tagen der Erho­lung zurück­zie­hen können.